Was Sie über medizinische Verwendung von Cannabis wissen sollten
Mit dem März 2017 kam es zu gesetzlichen Veränderungen, welche den Konsum von Cannabis für Patienten erleichterten. Patienten mit schwerwiegenden und oftmals chronischen Erkrankungen dürfen medizinisches Cannabis unter gewissen Bedingungen, welche vom zu behandelnden Arzt genehmigt werden müssen, konsumieren. Der Haus- bzw. Facharzt darf unter bestimmten Voraussetzungen rezeptpflichtiges Cannabis verschreiben.
Die getrockneten Cannabisblüten
Die Blüten sowie die Extrakte aus Cannabis mit deren Wirkstoffen Nabilon sowie Dronabinol werden als rezeptpflichtiges Arzneimittel angeboten. Für die Cannabis-Therapie werden von den Kassen in aller Regel die Kosten übernommen. Der zu behandelnde Arzt muss zuvor bei der Krankenkasse die Therapie durch medizinisches Cannabis beantragen. Die Krankenkassen müssen dieser speziellen Therapieform in aller Regel fristgerecht zustimmen. Ohne vorherige Genehmigung übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht. Die Versorgung für den Patienten ist dann möglich, wenn es sich um eine anerkannte und somit dem medizinischen Standard entsprechenden Leistung handelt.
Die positive Wirkung
Der Arzt muss zudem sicherstellen, dass durch Einnahme von Cannabis nach seiner Einschätzung eine positive Einwirkung zu erwarten ist. Mit der Ausstellung eines weiteren Rezeptes muss keine Genehmigung durch die Krankenkasse erfolgen. Findet ein Austausch der Blüten mitten in der Therapie statt, muss der zu behandelnde Arzt keinen erneuten Antrag stellen und ein Genehmigungsverfahren durch die Krankenkasse durchlaufen.
Unterschiedliche Fristen
Die Krankenkasse ist an gesetzliche Fristen gebunden, wenn es um das Genehmigungsverfahren für medizinisches Cannabis geht. Im ambulanten Palliativbereich muss innerhalb von drei Tagen nach Antragstellung eine Entscheidung vorliegen. Ebenso im Bereich einer stationären Cannabistherapie. Ansonsten gilt eine Frist von drei Wochen. Falls ein Gutachten herangezogen werden muss, dann wird die Frist auf für medizinisches Cannabis auf fünf Wochen verlängert.
Die Regeln für die Verordnung
Die Voraussetzung für eine Verordnung unterliegen strengen Voraussetzungen. Eine schwere Erkrankung muss für Verabreichung durch medizinisches Cannabis vorliegen. Der Arzt muss somit seine Entscheidung begründen. Alternative Behandlungsmethoden müssen demzufolge vom zu behandelnden Arzt ausgeschlossen werden. Der Arzt begründet demzufolge, dass der Verlauf der Erkrankung und somit die starken Beschwerden spürbar verbessert werden. Für weitere Informationen können wir Ihnen folgende Seite empfehlen: https://www.algeacare.com/de-de/
Mögliche Erkrankungen
Medizinisches Cannabis wird in aller Regel verschrieben bei zum Teil chronischen und vor allem dauerhaften Schmerzen. Für den Patienten soll die Verabreichung Erleichterung bringen und die Schmerzen sollen gelindert werden. Cannabis als Medizin wird eingesetzt bei Erkrankungen wie AIDS und Multiple Sklerose. Bei AIDS kann es zu einem starken Gewichtsverlust kommen, welcher weiterführende Probleme mit sich bringen. Medizinisches Cannabis hilft bei den Muskelkrämpfen von MS bzw. der Lähmung der Beine. Cannabis wird zusätzlich zu den weiteren medizinischen Präparaten verabreicht.
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